Immer gut beraten
Fördermöglichkeiten für Arbeitslose
Gründungszuschuss
	          15 Monate in zwei Phasen
Phase 1: 
		        9 Monate ALG I + 300 Euro monatlich für Sozialversicherungsausgaben. Nach 9 Monaten wird geprüft, wo steht der Betrieb, ist das Unternehmen erfolgreich.
		        Wenn ja:
	          2. Phase: 7 Monate 300 Euro monatlich.
Voraussetztungen:
		        - Noch mindestens drei Monate Anspruch auf ALG I
		        - Geplante Selbständigkeit mindestens 15 Wochenstunden
		        - Verrechnung der Förderung mit Restanspruch ALG
		        
		        Nach Gründung kann ein Coaching der Agentur für Arbeit mit späteren Aufstockung (EFS-Coaching) beantragt werden.
		        
		        Einstiegsgeld
		        (ALG II)
		        12 Monate zu den ALG II - Bezügen + 250 Euro monatlich
		        (weiter über die ARGE Krankenversichert). 
		        Alle drei Monate müssen die Zahlen vorgelegt werden. Gewinn wird angerechnet, wobei 100 Euro frei sind.
		        
		        Voraussetzungen:
		        - Inhaltliches Konzept
		        - Finanzierungskonzept
		        - fachkundige Stellungsnahme
		        
		        ESF-Coaching möglich (nur im Land Bremen)
		        Voraussetzung: Kurzkonzepz
		        
		        Haben Sie Fragen? Bitte rufen Sie mich an! (0471) 41 46 76